Kosten

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

 

unser Unternehmen muss und möchte sich den Bedingungen im Dienstleistungssektor stellen. Damit Sie unsere Preisgestaltung besser nachvollziehen können, finden Sie hierzu einige Erläuterungen:

  • Es ist für uns besonders wichtig, gute und motivierte MitarbeiterInnen in unserem Unternehmen zu beschäftigen, zu denen wir und Sie Vertrauen haben können. Diese MitarbeiterInnen werden selbstverständlich nach Tarif bezahlt.
  • Unsere geringfügig beschäftigten MitarbeiterInnen sind bei der Knappschaft Bahn-See offiziell gemeldet. Wir zahlen monatlich die gesetzlich festgelegten Pauschalabgaben in Höhe von 28,84 % auf den Lohn jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters
  • Für unsere versicherungspflichtig beschäftigten MitarbeiterInnen werden die gesetzlich festgelegten Sozialabgaben abgeführt.
  • Zur Absicherung unserer MitarbeiterInnen gegen Arbeitsunfälle und Haftpflichtschäden, die in Ausübung ihrer Tätigkeit  auftreten können, sind diese entsprechend versichert.
  • Weitere Kosten entstehen in den Bereichen Verwaltung (Telefonate, Porto, Kontoführung, Büromaterial, Leistungsvergütung,Hygienemaßnahmen, Fortbildung etc.) und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Homepage, Fahrtkosten).
  • Ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19%, die Sie als Kunde auf unseren Nettopreis von 26,81 € zahlen müssen, während wir den Betrag an das Finanzamt abführen. Der Stundenlohn für unsere Dienstleistung beträgt somit, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kosten, 31,90 €.

Hinzu kommt im Stadtgebiet Rostock eine Anfahrtspauschale, pro Einsatz in Höhe von 3,90 €. Müssen weitere Entfernungen zurückgelegt werden erfolgt, in beiderseitigem Einvernehmen, eine individuelle Festlegung der Fahrtkosten.

 

 

 

WICHTIG:

Sie können 20% ihrer Haushaltshilfekosten von ihrer direkten Steuerschuld absetzen!

 

Da unsere Preisgestaltung abhängig ist von Tarifanpassungen für unsere MitarbeiterInnen,  von den veränderlichen Kostenstrukturen der Versicherer (Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherer) und der Sozialversicherungsträger, sowie von zukünftigen Festlegungen des Gesetzgebers ist, ist es nicht auszuschließen, dass wir unsere Preise den jeweiligen Gegebenheiten anpassen müssen. Wir danken für Ihr Verständnis!