Allgemeine Geschäftsbedingungen des Rostocker Hilfsdienstes
§ 1
Geltung der AGB
Die Erbringung von Dienstleistungen des Rostocker Hilfsdienstes erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
§ 2
Allgemeines
Der Abschluss einer Dienstleitungsvereinbarung erfolgt auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Auftrages anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer visuellen Begutachtung und schriftlichen Bestätigung durch uns.
§ 3
Vertragsdauer, Kündigung
Die Geltungsdauer des Auftrages ist unbestimmt, d.h. dass der Auftrag keine Vertragslaufzeiten begründet. Der Auftraggeber kann den Auftrag 2 Tage vor dem nächsten anberaumten Termin, ohne Angabe von Gründen, fernmündlich oder schriftlich kündigen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag mit einer Frist von zwei Wochen nach postalischem Eingang nur dann kündigen, wenn durch Eintritt gravierender Veränderungen die Wirksamkeit des Auftrages für ihn unzumutbar wird. Solche Veränderungen wären z.B. Zahlungsverzögerungen des Auftraggebers oder einseitige Veränderungen des Aufgabenprofils durch den Auftraggeber. Bei Verstößen gegen Sitte, Moral und Menschenwürde gegenüber der Mitarbeiterin des Auftragnehmers kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§ 4
Dienstleistungsspektrum des Auftragnehmers
Hilfen für Senioren / Familien:
Hilfen gem. § 45b SGB XI für Menschen mit :
- Demenzerkrankungen - Geistigen Behinderungen - Psychischen Erkrankungen
§ 5
Einweisung in den Haushalt, bei Haushaltshilfeleistungen
Vor Tätigkeitsaufnahme durch die Mitarbeiterin des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet in sämtliche technische Einrichtungen, speziell zu verwendende Arbeitsmittel, Besonderheiten bei baulichen Ausstattungs- oder individuellen Einrichtungsvarianten des Haushaltes einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen oder Besonderheiten ausdrücklich hinzuweisen und wenn vorgesehen, sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.
§ 6
Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Aufgaben ordentlich und gewissenhaft durchzuführen. Er wird seine Leistungen durch von ihm angestellte MitarbeiterInnen erbringen. Die Mitarbeiterin wird bei den vorzunehmenden Aufgaben jegliche Hand- lungen unterlassen, die zu einer Gefährdung oder Verletzung der Privat- sphäre des Auftraggebers führen können. Es ist den Mitarbeiterinnen ausdrücklich untersagt Einblicke in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen, sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Ebenso ist es verboten Laptops oder Personalcomputer des Auftragge- bers zu benutzen. Bei Verstößen dieser Art hat der Auftraggeber das Recht, von dem Auftragnehmer zu verlangen, dass diese Mitarbeiterin auf dieser Arbeitsstelle nicht mehr eingesetzt wird.
§7
Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser, Strom für den Betrieb von Maschinen sowie geeignete oder seinen individuellen Wünschen gemäße Reinigungsmittel und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiterin freien Zugang zum Haushalt/Objekt hat.
§ 8
Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mitzuteilen, spätestens aber nach 24 Stunden. Reklamationen können fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
§ 9
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch seine Mitarbei- terinnen im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend der Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages, dem Grunde und der Höhe nach, beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Der entstandene Schaden ist schnellstmöglich durch den Leistungsnehmer, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Ausü- bung der Dienstleistung, bei der Geschäftsführung anzuzeigen, da ein Schadensanspruch zu späterer Zeit nicht mehr berücksichtigt werden kann.
§ 10
Vergütung
Die Rechnungen des Auftragnehmers werden 1x monatlich erstellt. Grundlage sind die vom Auftraggeber unterzeichneten Stundenlisten. Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Bei Einzug durch Lastschrift erfolgt die Abbuchung durch den Auftragnehmer vom Konto des Auftraggebers frühestens 14 Tage nach Rechnungserhalt.
ohne dass eine Krankheit oder ein Krankenhausaufenthalt etc. dafür ursächlich ist, behält sich der Rostocker Hilfsdienst vor, seine Leistung zurückzubehalten und im Falle der 2. Mahnung 2,50 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
Sollte eine Anfahrt umsonst anfallen, weil der Auftraggeber den verein- barten Termin nicht rechtzeitig vor Abfahrt der Mitarbeiterin abgesagt hat, muss der Rostocker Hilfsdienst eine Dienstleistungsstunde plus Wege- pauschale berechnen.
Die Preise der Dienstleistungen werden durch die einzelne Verein- barung bestimmt. Die Abrechnung erfolgt im ¼ Stundentakt, die Mindestarbeitszeit der Mitarbeiterin beträgt in der Regel 1 Stunde pro Einsatz.
Da die Preisgestaltung des Rostocker Hilfsdienstes abhängig ist von Tarifanpassungen für die MitarbeiterInnen, von veränderlichen Kosten- strukturen der Versicherer (Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversiche- rer) und der Sozialversicherungsträger, sowie von zukünftigen Festlegungen des Gesetzgebers, muss diese den jeweiligen Gegeben- heiten angepasst werden. Die Ankündigung einer Preisänderung bedarf der Schriftform.
§ 10
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock festgelegt.
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